Entdeckung
des Wertvollen
Geschichte der Augustiner-Chorherren
Die Augustiner-Chorherren bezeichnen Augustinus als Ihren Ordensvater. Ordensgründer ist er jedoch nicht. Nach dem Tod des Augustinus während der Belagerung von Hippo Regius durch die Vandalen im Jahr 430 und dem anschließenden Untergang des von ihm gegründeten Klosters geriet auch seine Ordensregel etwas in Vergessenheit. Den Vätern des sich entwickelnden christlichen Ordenslebens, allen voran dem Hl. Benedikt, war jedoch die Augustinusregel wohl bekannt – und er verwendete sie auch als eine Grundlage seiner Ordensregel.
Als Geburtsstunde des Ordens kann die Lateransynode im Jahr 1059 gelten. In der Folge dieser ganz den kirchlichen Reformbewegungen der damaligen Zeit gewidmete Synode erwiesen sich die Regularkanoniker als geeignete Pioniere. Sie unterstanden damals prinzipiell dem Diözesanbischof und so konnte durch die Einführung der Augustinus-Regel das damals vorherrschende Eigenkirchensystem, das den Landesherren weitreichende Entscheidungskompetenzen über die Kirche auf ihrem Gebiet gab, entmachtet werden. Eine Grundtendenz ist zu erkennen: Schon die Lateransynode 1059 legt den Kanonikern die Pfarrseelsorge nahe.
Nördlich der Alpen wurde Bischof Altmann von Passau zu einem besonderen Förderer der Augustiner-Chorherren. Er gründete das Stift St. Nikola in Passau, reformierte die Stifte St. Pölten und St. Florian und wagte sogar eine Neugründung: das Stift Göttweig. Nur kurze Zeit später wurde im Jahr 1112 auch das Stift Herzogenburg gegründet. Die Augustiner-Chorherren fanden in der Folge des 12. Jahrhunderts eine rasante Verbreitung – allein im deutschsprachigen Raum wurden insgesamt an die 150 Klöster gegründet.
Mit der Reformation, der Säkularisation im bayerischen Raum und den Kirchenreformen Josephs II. endet die Geschichte vieler Klostergemeinschaften, so auch die von Dürnstein, St. Andrä an der Traisen, St. Pölten, Waldhausen im Strudengau, Suben, Ranshofen, St. Dorothea in Wien oder auch Pöllau in der Steiermark.
Im allgemeinen Aufschwung des katholischen Ordenslebens in Österreich an der Schwelle zum 20. Jh. fanden die sechs bestehenden Chorherrenstifte Österreichs zur Idee eines föderalen Zusammenschlusses, der „Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren“. Dieser wurde 1907 gegründet und brachte den Stiften das gegenseitige Visitationsrecht (das vorher vom Bischof ausgeübt wurde) sowie die vollständige Exemtion (die Unabhängigkeit vom Diözesanbischof in allen inneren Belangen).
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.augustiner-chorherren.at.